Die AGB können auch hier als PDF-Datei runtergeladen werden.
I. Allgemeines
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben, alle vereinbarten Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
5. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
6. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
8. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, wenn er eine Widerrufsbelehrung benutzen möchte, dann muss er diese unter dem u. g. Link (am Ende des Dokuments) runterladen.
II. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
3. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der Auftraggeber seine Zustimmung gegeben hat (*1).
4. Im Falle einer nachträglichen Entziehung des Veröffentlichungsrechts durch den Auftraggeber wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,- Euro fällig. Diese Aufwandsentschädigung dient als Ausgleich für zusätzliche Leistungen, die dem Auftraggeber aufgrund seiner Zustimmung zur Veröffentlichung der Fotos/Videos gewährt wurden, wie zum Beispiel die Bereitstellung zusätzlicher Fotos.
III. Honorare
2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.
3. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar wie oben angegeben für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
4. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, wird die Anzahlung nicht erstattet. Sie gilt als Ausfallhonorar.
IV. Reisekosten, sonstige Kosten
V. Haftung
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Materialen wie z.B. Fotobüchern Fremddienstleister zu beauftragen.
3. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
VI. Nebenpflichten
VII. Datenschutz
VIII. Schlussbestimmungen
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2019. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.